Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB vollständig befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der Komplementärstellung der POS-Cardservice GmbH & Co. KG. Gegenstand dieser Kommanditgesellschaft sind Dienstleistungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr, Vermittlung von Miet- und Serviceverträgen aller Art, Handel mit Zahlungsverkehrsterminals, Verkauf und Vermietung von Zahlungsterminals, Handel mit Zubehör aller Art, die Erbringung von anverwandten Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren sowie erlaubnispflichtige Tätigkeiten.