Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Absatz 2 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung und Planung von Kulturveranstaltungen, durch die Bereitstellung von Räumen für die Durchführung von Kulturveranstaltungen sowie durch die Bereitstellung von Soundtechnik, Personal und weiteren Mitteln (z.B. Bestuhlung, Bühnen und Licht) für die Durchführung von Kulturveranstaltungen. Die Bereitstellung von Räumen und Mitteln erfolgt in der Regel für die Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden kostenfrei.