Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Vermittlung, die Vermarktung sowie die Verwaltung von Immobilien, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, die der Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen bedürfen, sowie der Bau und die Errichtung eigener Immobilien; alle Aktivitäten sollen auch international ausführbar sein