| Gegenstand | - Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; - die Förderung des Tierschutzes; - die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Schaffung und Ausbau von Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Störungen des Lern- und Leistungsverhaltens; - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Menschen - Verbesserung von Erziehung, Unterricht und pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen für Lernbeeinträchtigte und von Lernbeeinträchtigung bedrohter Menschen; - Förderung der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Arbeitsplatzsicherung für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen; - Schaffung von geeignetem Lern-, Lebens- und Freizeitraum; - Mithilfe bei der Rehabilitation straffällig gewordener Lernbeeinträchtigter, - Integrationshilfe für Flüchtlinge und Migranten, - Maßnahmen im Natur- und Tierschutz, - Förderstätten für Menschen mit Beeinträchtigung. |