Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinschaftlich oder einer von ihnen zusammen mit einem Prokuristen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Betrieb eines internetgesteuerten Resturant-Suchdienstes