Handelsregister B des Amtsgerichts Wittlich
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 42654
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Simon Verwaltungs-GmbH
b)
Hupperath
Geschäftsanschrift:
Im Gemeindegarten 3, 54518 Hupperath
c)
Das Halten und die Verwaltung der
Komplementärbeteiligung an der Simon
Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
sowie das Erbringen von
Geschäftsführerdienstleistungen an
dieselbe.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Simon, Johannes, Wittlich, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Simon, Gerhard, Hupperath, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2013
a)
29.01.2014
Maibaum
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Simon, Johannes, Wittlich, *XX.XX.1963
Nach Änderung des Wohnortes weiterhin
Geschäftsführer:
Simon, Gerhard, Wittlich, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
23.11.2020
Heinemann
Abruf vom 02.03.2024