Handelsregister B des Amtsgerichts Wittlich
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Nummer der Firma:
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HRB 40238
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bornhof-Verwaltungs-GmbH
b)
Heilbach
c)
Geschäftsführung und Vertretung sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung als
Gesellschafterin einer
Personenhandelsgesellschaft, welche eine
Biogasanlage errichtet und betreibt.
25.500,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bollig, Detlef, Nusbaum, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Zeimens, Alfred, Heilbach, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Zeimens, Manfred, Heilbach, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2006
a)
29.08.2006
Scholten
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7-12 Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bornhof 2, 54673 Heilbach
a)
28.09.2010
Krämer
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bollig, Detlef, Nusbaum, *XX.XX.1963
a)
26.06.2015
Reimer
Abruf vom 02.03.2024