| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Hotels, in dem insbesondere Freizeit-, Tagungs- und Begegnungsveranstaltungen für behinderte und nicht-behinderte Menschen durchgeführt werden und das als Zweckbetrieb einer Werkstatt für Behinderte, für 24 ausgelagerte Arbeitsplätze der Westeifel Werke gGmbH, dient. Die Zweckverbindung für den Betrieb als Werkstatt für Behinderte ist durch notariellen Vertrag vom 19.06.2000 auf unbegrenzte Dauer festgelegt. Zur dinglichen Absicherung der Nutzung ist auf dem Grundbesitze der EuVEA Bauträger gGmbH eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Westeifel Werke gGmbH in Gerolstein im Grundbuch eingetragen. Die Gesellschaft hat das Ziel, im Sinne des § 54 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und der 3. Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung) vom 13.08.1980 in der jeweils gültigen Fassung Arbeitsplätze für Behinderte einzurichten und zu betreiben. Die Gesellschaft bietet behinderten Menschen im Einzugsbereich der Westeifel Werke, im Sinne des § 54a (SchwbG), die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit, sofern sie in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen, oder wenn nicht ein außerordentliches Pflegebedürfnis dem entgegensteht. Die Gesellschaft sieht insbesondere ihre Aufgaben darin, behinderte Menschen auf europäischer Ebene grenzüberschreitend in allen Lebensbereichen zu fördern und sie auf dem Weg zu einer gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Die Gesellschaft hat insbesondere das Ziel, auf europäischer Ebene behinderte Menschen in allen Lebensbereichen zu fördern und sie auf dem Weg zu einer gesellschaftlichen Integration zu unterstützen sowie grenzüberschreitend die Zusammenarbeit aller in der Behindertenhilfe tätigen Gruppierungen zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt. |