Handelsregister B des Amtsgerichts Wittlich
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Nummer der Firma:
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HRB 32127
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
faber gmbh
b)
Bollendorf
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung
von Vieh und Fleisch, der Handel mit Vieh,
Fleisch und Waren aller Art sowie sämtliche
damit zusammenhängenden und den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
250.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Faber, Karl-Heinz, Kaufmann, Bollendorf
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1997
b)
Im Wege der Ausgliederung in Anwendung der Vorschriften
des Umwandlungsbereinigungsgesetzes wurde am
25.08.1998 das in HRA 1515 eingetragene Einzelunternehmen
Karl-Heinz Faber von der Gesellschaft übernommen. (§ 123
Abs. 3 Nr. 1 UmwG)
a)
14.02.2006
Lange
b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.08.1998
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes 2127 des
Amtsgerichts Bitburg
getreten. Freigegeben
am 14.02.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Gewerbegebiet, 54669 Bollendorf
a)
31.08.2010
Krämer
Abruf vom 03.03.2024