HRB 2929 AG Wittlich · aktuell
Historischer Auszug
Club Aktiv - gemeinnützige Gesellschaft für integrative Projekte behinderter Menschen mbH
Status: aktuell
Lädt...
Y
Tausender_|_Hunderter-
"Tausenider
|
Hunderter
Amtsgericht
Tz-
Grund-
der
oder
Ein-
Stammkapital
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
tragung
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
2.
3
a)
Club
Aktiv
-
gemein-
nützige
Gesellschaft
für
integrative
Pro-
.
Jekte
behinderter
Men-
schen
mbH
p)
Trier
c)
Aufgabe
und
Zweck
der
Ge-
sellschaft
ist
die
Initif
|.
ative,
Durchführung
un
Förderung
von
Projekt
die
der
wirksamen
be
lichen
und
sozialen
sSliederung
behindezfter
Menschen
im
Sinns/des
Bun-
dessozialhilfegeßetzes,
des
Arbeitsförderungssge-
setzes,
des
Sehwerbehin-
dertengesetz@es
und
ver-
gleichbarey
Vorschriften:
dienen.
Der
Geseilschaftszweck
wird
verwirklicht
insbe-
sondepe
durch
die
Einrich-
tung/und
Unterhaltung
von
Diefstleistungsangeboten
Ad
Arbeitsplätzen
für
be-
nderte
Menschen,
ie
Gesellschaft
kann
ähn-
liche,
im
Bereich
des
Abs.
1
liegende
Aufgaben
über-
nehmen,
wenn
hierdurch
der
Gesellshaftszweck
geför-
dert
wird,
ober
sich
an
Einrichtungen,
die
diesen
Zweck
dienen,
beteiligen,
wenn
die
Voraussetzungen
-
für
die
Gemeinnützigkeit
gegeben
sind.
50.000
,-—-
m;
4
Paul
Haubrich,
Jurist
in
Olk.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt
gen.
10.
1962
6
Gesellschaftmit
beschränkter
Haftung:
Der
Ge-
sellschaftsvertrag
ist
am
25.
Juli
1990
festge-
stellt
worden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschätfsführer.
Ist
nur
ein
Geschäfts-
führer
bestellt,
so
vertritt
dieser
die
Gesell-
schaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
be-
stellt,
so
sind
zwei
gemeinsam
oder
einer
zu-
sammen
mit
einem
Prokuristen
vertretungsberech-
tigt.
Suexh-Verax
Durch
Beschluß
des.
Verwaltungs-
rates
kann
die
Vertretung
abweichend
geregelt,
insbesondere
Einzel-
oder
Gesamtvertretung
ange-
ordnet
und
allen
oder
einzelnen
Geschäftsführern
Befreiung
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
er-
teilt
werden.
Der
Geschäftsführer
Paul
Haubrich
ist
alleinver-
tretungsberechtigt
und
vom
Verbot
des
Selbstkon-
trahierens
befreit,
7
a)
14.
September
21990
_—
b)
Gesellschafts-
vertrag
Blatt
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
zu
Nr.
der
Ein-
tragung
Amtsgericht
Trier
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
1
“wirklicht
insbesondere
durch
die
2
c)
Aufgabe
und
Zweck
der
Gesellschaft
ist
die
Initiative,
Durchführung
und
Förderung
von
Projekten,
die
der
wirksamen
beruflichen
und
so-
zialen
Eingliederung
behinderter
Menschen
im
Sinne
des
Bundessozi-
alhilfegesetzes,
des
Arbeitsförde-
rungsgesetzes,
des
Sozialgesetzbu-
ches
IX
und
vergleichbarer
Vor-
schriften
dienen.
Die
Gesellschaft
darf
einen
wirtschaftlichen
Ge-
schäftsbetrieb
unterhalten,
sofern
sie
ohne
diesen
ihre
steuerbegüns-
tigten
satzungsmägigen
Zwecke
nicht
verwirklichen
kann.
Der
Gesellschaftszweck
wird
ver-
Einrichtung
und
Unterhaltung
von
Dienstleistungsangeboten
und
Ar-
beitsplätzen
für
behinderte
Men-
schen,
bevorzugt
Schwerbehinderte.
Die
Gesellschaft
kann
daneben
auch
nichtbehinderte
Menschen
beschäf-
tigen,
wenn
dies
zur
Durchführung
des
Geschäftsbetriebes
erforder-
lich
ist.
Der
Alteil
der
schwerbe-
hinderten
Beschäftigten
soll
je-
doch
entsprechend
$
132
des
9.
Bu-
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
25.608.-
EUR
ches
Kap.
11
des
Sozialgesetzbu-
ches
mindestens
25
%
betragen.
4
6
Durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
vom
01.09.2003
ist
der
Unternehmensgegenstand
der
Gesell-
schaft
neu
gefasst.
Das
Stammkapital
ist
von
DM
auf
EUR
umgestellt
und
nach
Glättung
auf
nunmehr
25.600.-
EUR
festgestellt
worden.
Weiterhin
sind
$
4
(Gemein-
nützigkeit
und
Gewinn),
$
9
(Geschäftsführung)
und
$
16
(Liquidation)
des
Gesellschaftsvertrages
geän-
dert
bzw.
ergänzt
worden.
Die
Möglichkeit,
den
Ge-
schäftsführern
Befreiung
vom
Verbot
des
Selbstko
-
jerens
zu
erteilen,
ist
entfallen.
Durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
vom
19.
03.2004
sind
die
Vorschriften
über
die
Geschäftsfüh-
rung
-
$8
des
Gesellschaftsvertrages
-
ergänzt:
durch
Beschluss
des
Verwaltungsrates
im
Einvernehmen
mit
der.
Gesellschafterveresammiung
kann
einzelnen
Geschäfts-
führern
Befreiung
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
erteilt
werden,
jedoch
nur
für
den
Einzelfall
sowie
für
alle
wiederkehrenden
laufenden
Geschäftsvorfälle.
7
a)
09.10.03
b)
Beschluss
Bi.
30
ff
SB
a)
01.06.04
b)
Beschluss
-
«
vwoen
Fortsetzung
auf
dem
........ten
Blatt