HRB 2290 AG Wittlich · aktuell
Historischer Auszug
Lederwaren Ludwig GmbH
Status: aktuell
Lädt...
A
—_A
Nr.
der
Ein-
tragung
Tausender|Hunderter
|
Zehner
‚Tausender
|Hunderter
}\_Zehner_
Amtsgericht-
Irier
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Prokura
24680
Rechtsverhältnisse
R
B
2290
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
a)
Lederwaren
Ludwig
GmbH
dp)
Trier
c)
Der
Gegenstand
des
Unter-
nehmens
ist
der
Handel
mit
Lederwaren
aller
Art,
Koffern,
Schirmen,
Stöcken
und
Reiseartikeln
aller
Art
und
alle
damit
zusammen-
hängenden
Tätigkeiten.
Die
Gesellschaft
ist
be-
rechtigt,
sich
an
anderen
sleichartigen
Unternehmen
-gleich
welcher
Rechts;
form-
zu
beteiligen,
solche
Unternehmen
zu
errichten
und
zu
erwerben
sowie
Zweigniederlassungen
zu
unterhalten.
RS
28
(fr.
RS
102)Karteiblatt
HR
B
3
4
200.000,--
|
Kurt
Niedenfühy
Kaufmann
in
Trier,
Gunther
Niedenführ,
Dipl.-Kfm.
in
Trier.
Monika
Niedenführ
geb.
Schmitt,
Kauffrau,
Trier.
en
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt
gen.
10.
198
0—
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Ge-
sellschaftsvertrag
ist
am
05.
April
1984
fest-
gestellt.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäfts-
führer
bestellt,
so
vertritt
dieser
die
Gesell-
schaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
be-
stellt,
so
sind
zwei
gemeinsam
oder
einer
zu-
sammen
mit
einem
Prokuristen
vertretungsbe-
rechtigt.
Durch
Beschluß
der
Gesellschafterver-
sammlung
kann
die
Vertretung
abweichend
geregelt
insbesondere
Einzelvertretung
angeordnet
und
allen
oder
einzelnen
Geschäftsführern
Befreiung
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
erteilt
wer-
den.
Die
Geschäftsführer
Kurt
Niedenführ
und
Gunther
Niedenführ
sind
alleinvertretungsberechtigt
und
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
befreit.
Kurt
Niedenführ
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Weitere
Geschäftsführerin
ist
Monika
Niedenführ
geb.
Schmitt,
Kauffrau
in
Trier.
Sie
ist
alleinvertretungs-
berechtigt
und
vom
Verbot
des
Selbstkontrahierens
be-
freit.
Durch
Beschluß
der
Gesellschafterversammlung
vom
24.
Dezember
1993
ist
der
Geselischafts-
vertrag
um
Vorschriften
zum
Wettbewerbsverbot
erweitert.
Die
Regelung
über
die
Gewinnver-
wendung
ist
bestätigt.
7
a)
O4.
Juni
1984
b)
Gesellschafts-.
vertag
Blatt
a)
30.
Oktober
a)
19.
Februar
1992
a)
04.
Februar
1994
__-.
b)'
Beschluß
B1.
54
ff.SB.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Trıof
Rückseite
von
Blatt
HR
B
2290
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Blatt
Nr.
:
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Rechtsverhältnisse
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Fortsetzung
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Blatt
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