| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Berufsbildung, der Wissenschaft und Forschung und des Wohlfahrtswesens, die Förderung kirchlicher Zwecke sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge. Zweck der Gesellschaft ist es auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften zur Förderung sozialer und christlicher Arbeit, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, zur Förderung der Altenhilfe sowie für kirchliche, gemeinnützige Zwecke Mittel nach § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Betrieb von christlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, Alten- und Krankenpflege, die Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Aus-, Fort- und Weiterbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen, sowie die wissenschaftliche, medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und Forschung, die der Allgemeinheit zu Gute kommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. Die Gesellschaft unterhält Krankenhauskapellen und stellt die seelsorgerische Betreuung der Kranken, Gäste und Mitarbeitenden sicher. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft gemäß § 3 Absatz 1 dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen gemeinnützigen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. |