| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist: 1. das natürliche, geologische, erdgeschichtliche und kulturhistorische Erbe zu sichern und zu fördern sowie im Rahmen eines Vulkaneifel Natur- und Geoparks zu vernetzen und Besuchern zugänglich zu machen und zu erklären. 2. Hierzu nimmt die Gesellschaft im Rahmen des § 85 (1) GemO insbesondere folgende Tätigkeiten wahr, wobei anerkannt wird, dass es zwischen den Bereichen Geopark und Naturpark weitgehende und umfangreiche Synergien gibt: a) Aufbau und Pflege eines natur- und geowissenschaftlichen Netzwerks mit den Komponenten Fachdatenbank, Vernetzung regionaler Fachpartner, fachwissenschaftlicher Unterstützung der Schnittstellen (Eifel Tourismus GmbH, Wirtschaftsförderung, Touristinformationen, etc.), Binnenmarketing und nationale sowie internationale Netzwerkarbeit (für den Bereich Geopark: Nationale Geoparks, Europäisches und Globales Geopark Netzwerk, UNESCO; für den Bereich Naturpark: Naturparke/Nationale Naturlandschaften in Rheinland-Pfalz, Verband der Deutschen Naturparke, VDN) b) Natur- und geowissenschaftliche Fachberatung bei Konzept- und Projektentwicklung, Qualifizierung Gästebegleiter, Beratung von Leis-tungsanbietern, Beratung bei Infrastrukturentwicklung und -qualitätssicherung. c) Natur- und geowissenschaftliche Umweltbildung mit Fachveranstaltungen sowie Entwicklung, Koordination und Qualitätssicherung eines geowissenschaftlichen Bildungsprogramms mit dezentraler Abwicklung. d) Natur- und geotouristische Vermarktung (Internet-Auftritt, Print, Vulkaneifel Magazin, Flyer, Pressearbeit und Journalistenbetreuung, Messeauftritte und Promotions, Werbung mit z.B. Anzeigen). e) Geotouristische Angebotsentwicklung bis hin zu buchbaren Produkten und Veranstaltungen. f) Förderung der nachhaltigen Regionalentwicklung und nachhaltigen regionalen Wertschöpfung über das Zusammenwirken aller Betroffenen und Interessierten unter Einbezug der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Abbaubetriebe. Die Einbindung kann z. B. über die Einrichtung von Beiräten, Fördervereinen, offene Foren oder Arbeitsgemeinschaften erfolgen. g) Entwicklung, Koordination und Qualitätssicherung von Infrastruktur zur Erschließung von Geo- und Biotopen sowie touristischer Infrastruktur bis hin zur Umsetzung einzelner Infrastrukturmaßnahmen. h) Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Mitwirkung bei Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung. i) gemäß § 13 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz legt die Gesellschaft ein Handlungsprogramm der obersten Naturschutzbehörde zur Billigung vor. |