HRB 6887 AG Montabaur · aktuell
Historischer Auszug
Koch Projektbau GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Mentrmnynoms
Stammkapital
Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Vorstand
Grund-
Persönlich
haftende
oder
Gesellschafter
Prokura
Geschäftsführer
Abwickler
Tausender
!
Hunderter
Zehner
|
24680
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Amtsgericht
Nr.
der
.
Ein-
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
tragung
1
2
1
a)
Koch
Projektbau
GmbH
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
b)
56422
Wirges
sind
die
Projektierung,
Planung
und
Realisierungvn
Bauvorhben
im
gewerblichen
und
privaten
Ber
reich
einschließlich
aller
Lei-
stungen
des
Projektmanagements,
insbesondere
auch
die
umfas-
sende
ingenieurmässige
und
son-
stige
technische
Bearbeitung
des
jeweiligen
Bauprojektes,
einschließlich
der
Vermarktung
der
Objekte.
Zum
Gegenstand
des
Unternehmens
gehört
auch
die
Vermittlung
von
Bauaufträgen
so+
wie
gewerblichen
und
privaten
Bauobjekten
und
Immobilien.
Die
Gesellschaft
kann
alle
Geschäf-
te
betreiben,
die
dem
Gesell-
schaftszweck
unmittelbar
oder
mittelbar
zu
dienen
geeignet
sind.
Sie
kann
Zweigniederlas-
sungen
errichten
und
sich
an
gleichartigen
oder
ähnlichen
Un
ternehmen
beteiligen.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
4
5
25.000
Eurd
Klaus
Koch,
geb.
6.1.1959,
56422
Wirges.
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschafts-
vertrag
ist
am
23.11.01
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Solange
die
Ge-
|
sellschaft
einen
Seniorgesellschafter
hat,
ist
dieser
ein
zeln
zur
Geschäftsführung
befugt.
Jeder
der
übrigen
Ge-
schäftsführer
ist
in
diesem
Fall
unbeschadet
seiner
Ver-
tretungsmacht
nach
außen
nur
gemeinschaftlich
mit
dem
Se-
niorgesellschafter
zur
Geschäftsführung
befugt
und
an
des+
sen
Weisung
gebunden.
Falls
und
solange
die
Gesellschaft
keinen
Seniorgesellschafter
hat,
sind
alle
Geschäfts-
führer
unbeschadet
der
Vertretungsmacht
nach
außen
nur
ge+
meinschaftlich
zur
Geschäftsführung
befugt.
Sie
beschlie-
ßen
mit
einfacher
Mehrheit.
Stimmenthaltungen
zählen
als
Nein-Stimmen.
Die
Gesellschafter
können
die
Geschäfts-
führungsbefugnis
für
den
Fall,
daß
die
Gesellschaft
kei-
nen
Seniorgesellschafter
hat
,
durch
Gesellschafter-
beschluß
abweichend
regeln.
Die
Geschäftsführer
bedürfen
der
vorigen
Zustimmung
durch
Gesellschafterbeschluß
für
den
Abschluß
und
die
Änderung
von
Anstellungs-
und
Dienst
verträgen
mit
Familiengesellschaftern
oder
sonstigen
Mit-
gliedern
eines
Familienstammes
sowie
für
diejenigen
Ge-
schäfte
und
Maßnahmen,
welche
die
Gesellschaft
durch
Ge-
sellschafterbeschluß
für
zustimmungsbedürftig
erklären.
Der
Seniorengesellschafter
Klaus
Koch
ist
als
Geschäfts-
führer
der
Gesellschaft
einzelvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Im
übrigen
wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
einzel-
vertreten,
wenn
er
alleiniger
Geschäftsführer
ist,
-d.h.
ein
Seniorgesellschafter
als
Geschäftsführer
nicht
vorhan
den.ist-
oder
wenn
die
Gesellschafter
ihn
zur
Einzelver-
tretungsberechtigung
berechtigt
haben.
Sonst
wird
die
Ge-
sellschaft
gemeinschaftlich
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
gemeinschaftlich
durch
einen
Geschäftsführer
und
ei-
nen
Prokuristen
vertreten.
7
a)
02.01.
82
m
Justizange-
-
stellte
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
tragung
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Grund-
oder
Stammkapital
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
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