| Gegenstand | Vermittlung von Versicherungen, Immobilien, Immobilienfonds, Bausparverträgen und Finanzierungen sowie Vermittlung von in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach dem Kapitalanlagegesetz und/oder dem Auslandinvestmentgesetz zugelassenen Investmentfonds. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Tätigkeiten, für die laut Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen eine Anzeigepflicht nach § 64 e, Absatz 2 Satz 1 KWG besteht, bzw. eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. Die oben definierte Vermittlung kann auch in Form einer sogenannten Honorarberatung erfolgen. Ferner Konzeption, Organisation und/oder Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen jeder Art, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen, Wertpapiere, Investmentfonds, Immobilien, Immobilienfonds, Gewerbebeteiligungen sowie Versicherungen und aller mit der Tätigkeit eines Finanzdienstleisters verbundenen Bereiche wie Volks- und Betriebswirtschaft, Sozialversicherung, Organisation, Marketing, Kundenberatung usw. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auch als Unternehmensberater in allen Fragen der Erwachsenenbildung tätig und kann alle Maßnahmen Dritter betreuen, die der fachlichen Qualifikation und dem Training von Personen dienen. Hierzu zählen auch redaktionelle Beiträge in den unterschiedlichsten Medien. Weiterhin auch Konzeption, Herstellung und/oder Vermarktung von interaktiven Lernprogrammen insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen in Verbindung mit elektronischen Medien (beispielsweise sogenanntes Computer Based Training, Web Based Training etc.). In diesem Zusammenhang berät und betreut die Gesellschaft auch Dritte in allen Fragen der Nutzung von elektronischen Medien im Schulungs- und Seminarbetrieb und in der Aufbereitung, in der Distribution und im Vertrieb von Lehrinhalten jeder Art. Nicht Unternehmensgegenstand ist unerlaubte Rechts- und/oder Steuerberatung. |