Handelsregister B des Amtsgerichts Montabaur
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 28029
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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7
1
a)
Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des
Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH
b)
Altenkirchen
Geschäftsanschrift:
Theodor-Fliedner-Straße 1, 57610
Altenkirchen
c)
1) Jugend- und Altenhilfe; das
bürgerschaftliche Engagement zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung
nachhaltig zu fördern und Personen
selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Die Gesellschaft ist primär darauf
ausgerichtet, sozial benachteiligte
Menschen jedweder Art sowie alle in
diesem Zusammenhang stehende
steuerbegünstigten Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2
AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt
ihren Zweck insbesondere durch folgende
Maßnahmen, die den Gegenstand des
Unternehmens der Gesellschaft bilden:
Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für
förderungswürdige Maßnahmen im Sinne
von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder für
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem
Zusammenhang stehenden Personen. 3)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Demmerling, Natascha, Birken-Honigsessen,
*XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schmalzbauer, Reinhard Georg, Bruchertseifen,
*XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2021
b)
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (hier:
Immbobilienvermögen) der Evangelische Altenhilfe des
Kirchenkreises Altenkirchen Gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit Sitz in Altenkirchen (Amtgericht
Montabaur, HRB 10460) nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 23.03.2021 und des
Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung
des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2021.
a)
16.09.2021
Rapp
b)
Fall 1
Abruf vom 27.02.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Montabaur
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Nummer der Firma:
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HRB 28029
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Eine Vergütung aufgrund von
Gesellschafterbeschlüssen für
Dienstleistungen, die üblicherweise ein
fremder Dritter übernimmt, wie z.B.
konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von
Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen
auch an Gesellschafter angemessen
vergütet werden. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. 4)
Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht.
Abruf vom 27.02.2024