Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen anderer Unternehmen, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften