Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
der Erwerb, das Halten, das Verwalten, einschließlich der Veräußerung, von eigenem Vermögen und von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.