Handelsregister B des Amtsgerichts Montabaur
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Nummer der Firma:
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HRB 24781
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Uwe Fischer Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Hundsangen
Geschäftsanschrift:
Am Buch 4, 56414 Hundsangen
c)
Verwaltung anderer Unternehmen sowie
Übernahme der persönlichen Haftung und
Geschäftsführung anderer Unternehmen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
Für Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft
unter der Firma "Uwe Fischer Gartenkultur GmbH
& Co. KG" mit Sitz in Hundsangen sind die
Geschäftsführer von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit, ebenso zu ihrer Gründung.
b)
Geschäftsführer:
Fischer, Uwe, Hundsangen, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2015
a)
12.10.2015
Daubach
b)
Fall 1
2
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im
Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit
sich als Vertreter der "Uwe Fischer Grundbesitz
GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Hundsangen
abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2016 hat
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5
(Geschäftsführung und Vertretung), 6
(Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Verfügungen über
Geschäftsanteile), 10 (Einziehung, Zwangsabtretung), 12
(Abfindung ausscheidender Gesellschafter) und 16
(Schlussbestimmungen) und mit ihnen die Änderung der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
17.05.2016
Büdenhölzer
b)
Fall 2
Abruf vom 04.04.2024