Handelsregister B des Amtsgerichts Montabaur
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Nummer der Firma:
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HRB 23316
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HS Erdbau UG (haftungsbeschränkt)
b)
Birkenbeul
Geschäftsanschrift:
Schulstraße 21, 57589 Birkenbeul
c)
die Durchführung von Erdarbeiten und alle
damit im Zusammenhang stehenden
Tätigkeiten.
300,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Selbach, Heiner, Birkenbeul, *XX.XX.1993
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2012 mit Änderung vom
09.10.2012.
a)
14.11.2012
Siry
b)
Fall 1
2
a)
geändert, nun:
HS Erdbau GmbH
25.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015 hat
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals
um 24.700,00 EUR auf nunmehr 25.000,00 EUR beschlossen.
a)
17.08.2015
Linder
b)
Fall 3
3
a)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (1 In 77/23) vom
21.12.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
02.01.2024
Labonte
b)
Fall 7
4
a)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (11 In 77/23)
vom 31.01.2024 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und
das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
07.02.2024
Daubach
b)
Fall 8
Abruf vom 19.02.2024