Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter von anderen Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich Treuhandtätigkeiten. Zum Zweck gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der kuehn.beratung GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft sowie die Darlehensgewährung an die kuehn.beratung GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung der Bestimmungen des § 19 Abs. 5 GmbHG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.