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Amtsgericht
Mainz
Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Nr.
.
a)
Firma
Grund-
der
Ein-
b)
(Sitz
oder
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
1
2
1
a)
Ferme
25.000,
--
Grundstücksverwaltungs-
EUR
gesellschaft
mbH
b)
Mainz
c)
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
di
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Ver-
pachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erfor
derlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähnli+
che
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweig}
niederlassungen
im
In-
und
Aus-
land
errichten.
m
—
a
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
SOMMER
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
—
gen.
5.2001
-
Zehner
|
24680
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
4
Dieter
Butsch,
Diplom-Volkswirt,
*
17.02.1948;
Mainz
Henry
Peter
Hermann
Hinck,
Diplom-Kaufmann,
*
30.08.1945,
Friedrichsdorf.
Prokuristen:
Günter
Heiß,
*
25.01.1944,
Wiesbaden
Manfred
Wessollek,
*
12.08.1955,
Hackenheim.
Jeder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Bela-
stung
von
Grundbesitz
und
grund-
stücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsge-
schäfte
vornehmen.
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
22.
April
2082.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschaäfts-
führer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
7
a)
12.
Juni
2002
ung
b)
Bl.
1-16
Sdbd.
Ges
..Vertrag:
Bl.
7-11
Sdbd.
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Rückseite
von
Blat!t.............
‚Amtsgericht
Nr.
.
Vorstand
der
a)
Firma
Grund-
Persönlich
haftende
Ein-
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
a)
TagderEintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
tragung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
4
7
-
Fortsetzung
auf
dem
.......
ten
Blatt