HRB 7948 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Felsit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
=
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Amtsgericht
13579
24680
|
H
R
B
Nr.
Grund
Vorstand
7
0
A
8
der
rund-
Persönlich
haftende
Ein-
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
ner
Rechtsverhältnisse
1
2
4
5
6
1
a)
Felsit
,
?5.000,--
jeter
Butsch,
rokuristen:
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Grundstücksverwaltungs-
FÜR
iplom-Volkswirt,
Günter
Heiß,
*
25.01.1944,
Wiesbaden
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
22.
April
2992.
gesellschaft
mbH
b}
Mainz
&)
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Ver-
pachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erfor-
derlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähnli-
che
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweig-
niederlassungen
im
In-
und
Aus-
land
errichten.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
SOMMER
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
-
gen.
5.2001
-
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
17.02.1948;
Mainz
ermann
Hinck,
iplom-Kaufmann,
30.08.1945,
Friedrichsdorf.
In
Peter
Manfred
Wessollek,
*
12.08.1955,
ackenheim.
eder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
it
einem
Geschäftsführer.
Jie
sind
zur
Veräußerung
und
Bela-
tung
von
Grundbesitz
und
grund-
tücksgleichen
Rechten
berechtigt
nd
können
im
Namen
der
Gesellschaft
it
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
ertreter
eines
Dritten
Rechtsge-
dchäfte
vornehmen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
ührer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
7
a)
12.
Juni
2002
\tege
b)
BI.
Bu
Ges.
Vertrag:
Bl.
7-11
Sdbd.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
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