HRB 7325 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Kalvill Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Zehner
13579
Tausender
|
Hunderter
Amtsgericht
Mainz
Zehner
|
24680
Tausender
|
Hunderter
Nr.
j
Grund-
Vorstand
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
zu
der
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
a)
Tag
der
Eintragung
Ein-
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschri
h
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kalvill
Dieter
Butsch,
Prokuristen:
Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft
mbH
*
17.02.1948,
Günter
Heipß,
*
25.01.1944,
Mainz;
Wiesbaden;
Manfred
Wessollek,
*
12.08.1955,
Hackenheim.
Mainz
Henry
Peter
Hermann
Hinck,
*
30.08.1945,
Friedrichsdorf.
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Ver-
pachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erforderlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähn-
liche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweig-
niederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten.
Jeder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Bela-
stung
von
Grundbesitz
und
grund-
stücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesell-
schaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vornehmen.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
gen.
10.
1962
Sommer
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
24.
Juli
2000.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
führer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
a)
23.
Aug.
2000
b)
Bl.
1-16
Sdbd.
Satzung:
Bl.
7-11
Sdbd.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Mainz
Nr.
der
Ein-
tragung
Grund-
oder
Stammkapital
DM
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
1
3
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Rückseite
von
Blat!t............
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
Tag
derEintragung
4
7
Fortsetzung
auf
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ten
Blatt