HRB 7094 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Ferrit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Mainz
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Tausender
|
Hunderter
Grund-
oder
Stammkapital
DM
1
a)
Ferrit
2
Grundstücksverwaltungsgesell-
schaft
mbH
Mainz
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Ver-
pachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
di
Erreichung
dieses
Zweckes
erfor
derlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
un
Ausland
gleichartige
oder
ähn-
liche
Unternehmen
erwerben,
sic
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweig
niederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten.
RS
28
(fr.
RS
102)
KarteiblattHRB
3
25.008,
--
EUR
Zehner
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
4
Dieter
Butsch,
*
17.02.1948,
Mainz;
Henry
Peter
Hermann
Hinck,
*
30.08.1945,
Friedrichsdorf.
Zehner
|
24680
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
HR
B
7094
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Prokuristen:
Günter
Heiß,
*
25.01.1944,
Wiesbaden;
Manfred
Wessollek,
*
12.08.1955,
Hackenheim.
Jeder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Belastung
von
Grundbesitz
und
grundstücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vor-
nehmen.
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
4.
Januar
2009.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
führer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigene
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
7
a)
1.
Feb.
2000
b)
Bl.
1-16
Sdbd.
Satzung:
Bl.
7-11
Scbd.
Enrteatziinn
Riirkcaita

Lädt...
Amtsgericht
u
tamsz
Rückseite
von
Blatt..........
HR
B
7094
Nr.
,
Grund-
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
der
,
oder
Ein
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
)
Tag
derEint
Geschäftsführer
in
a)
Tag
.derEintragung
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
3
4
Fortsetzung
auf
dem
.......
ten
Blatt