HRB 6256 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Salze Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
M
al
NZ
|
Nr.
.
der
a)
Firma
Ein-
b)
(Sitz
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
1
2
1
a)
Salze
Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft
mbH
b)
Mainz
c)
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Verpachtung
dieses
Grundbe-
sitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erforderlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähnliche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
3
508.000,--
DM.
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Rechtsverhältnisse
=|
HR
B
6256
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
Dieter
Butsch,
Diplom-Volkswirt,
Mainz-Laubenheim;
Henry
Hinck,
Diplom-Kaufmann,
Friedrichsdorf;
Prokuristen:
Manfred
Wessollek,
Diplom-Betriebs-
wirt
(FH),
Hackenheim;
Günter
Heiß,
Jurist,
Wiesbaden.
Jeder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Be-
lastung
von
Grundbesitz
und
grund-
stücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechts-
geschäfte
vornehmen.
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
15.
März
1996
und
mehrfach
geändert.
Durch
Beschluß
der
Gesellschafter-
versammlung
vom
11.
April
1997
ist
der
Sitz
der
Gesel]-
schaft
von
Bad
Salzuflen
nach
Mainz
verlegt
und
der
Gesellschaftsvertrag
geändert
in
8
1
Abs.
2
(Sitz).
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
führer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafterversammiung
kann
einzelnen
oder
allen
Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis
einräumen.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
7
a)
3.
Juli
1997
PRSe/
b)
BI.1-76
Sdbd.
Ges.Vertrag:
B1.69-74
Sdbd.
Bisher:
AG
Lemgo,
HRB
2423
Fortsetzuna
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Mainz
Rückseite
von
Blatt._/\.
|
H
R
B
6
2
5
6
|
Btat
A
Nr.
;
Grund-
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
der
oder
.
b)
(Sitz
.
Gesellschafter
Prokura
n
Ein“
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Rechtsverhältni
a)
Tag
derEintragung
tragung
o)
Gegens
DM
Abwickler
echtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
3
4
5
7
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
es