HRB 5876 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Saponaria Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Zehner
|
24680
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
a)
Tag.der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
13579
;
Grund-
Vorstand
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
DM
Abwickler
2
3
4
5
Saponaria
Grundstücks-
50.000,
--
Dieter
Butsch,
verwaltungsgesellschaft
mbH
DM.
Diplom-Volkswirt,
Mainz;
Mainz
Henry
Hinck,
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
Diplom-Kaufmann,
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Verpachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erforderlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähnliche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten.
Mainz.
Prokuristen:
Günter
Heiß,
Jurist,
Mainz;
Manfred
Wessollek,
Diplom-
Betriebswirt
(FH),
Mainz.
Jeder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Belastung
von
Grundbesitz
und
grundstücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vornehmen.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Formularverlag
Sommer,
Grünstadt
gen.
10.
1962
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
23.
Januar
1996.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftjich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
7
Marz
1996
exe)
b)
B1.1-15
Sdbd.
Satzung:
B1.7-18
Sdbd.
a)
1.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
pa
TS
IR)
Rückseite
von
Blatt............
Fortsetzung
auf
dem
Nr
Grund-
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
der
i
oder
Gesellschafter
Prokura
Ein-
b)
(Sitz
Stammkapital
Geschäftsführer
a)
TagderEintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
e
!
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
tragung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
3
4
5
7
au
ten
Blatt