Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Die Gründung und/oder der Erwerb sowie die Beteiligung an Gesellschaften, das Halten und Verwalten von Anteilen an Gesellschaften, die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten sowie die Bereitstellung von Beratungs- und Managementleistungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.