Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 53582
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Florisworlds GmbH
b)
Bingen am Rhein
Geschäftsanschrift:
Mainzer Straße 57, 55411 Bingen am Rhein
c)
Die Analyse, sowie die Entwicklung,
Produktion, Vermarktung und der Vertrieb
von IT-Lösungen und digitalen Produkten.
Dies umfasst exemplarisch und
insbesondere auch die Entwicklung digitaler
Medien und Inhalte (vor allem Mobile
Games) für Online-Plattformen wie den
Google Play Store sowie das
Veröffentlichen von Büchern über Self-
Publishing-Dienste wie Amazon Kindle
Direct Publishing (KDP). Das Unternehmen
kann alle Tätigkeiten ausüben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar dienlich sind, einschließlich der
Erbringung von Beratungsleistungen in den
Bereichen Unternehmensprozesse,
Organisationen und Management und
Informationstechnologie als solche. Hierzu
gehören auch das Anbieten von
Schulungen, Workshops und Seminaren
sowie das Eingehen von Kooperationen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Gerhardt, Florian, Wurmberg, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2025
a)
25.03.2025
Meyer
b)
Fall 1
Abruf vom 07.10.2025