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Amtsgericht
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Nr.
der
Ein-
tragung
Grund-
oder
Stammkapital
DM
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
a)
Kokkolith
Grundstücksverwaltungs-
gesellschaft
mbH
b)
Mainz
c)
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Ver-
waltung,
Vermietung
und
Verpach-
tung
dieses
Grundbssitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Er-
reichung
dieses
Zweckes
erfor-
derlichen
Geschäfte,
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähn-
liche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Ver-
tretung
übernehmen
und
Zweig-
niederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten.
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102)
Karteiblatt
HRB
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Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Dieter
Butsch,
Diplom-Volkswirt,
Mainz;
Henry
Hinck,
Diplom-Kaufmann,
Friedrichsdorf.
Prokurist:
Günter
Heiß,
Wiesbaden.
Er
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Ge-
schäftsführer.
Er
ist
zur
Veräußerung
und
Belastung
von
Grundbesitz
und
grundstücksglei-
chen
Rechten
berechtigt
und
kann
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vor-
nehmen.
Prokurist:
Manfred
Wessollek,
Bad
Kreuznach.
Er
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Er
ist
zur
Veräußerung
und
Belastung
von
Grundstücken
und
grundstücksglei-
chen
Rechten
berechtigt
und
kann
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
ab-
schließen.
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Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
|
Blatt
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
Rechtsverhältnisse
a)
26.
Nov.
1993
REN
b)
Bl.
1-15
Sdbd.
Ges.
Vertrag:
Bl,
6-10
Sdbd.
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
29.
Oktober
1993,
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemein-
sam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
os
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
a)
9.
Dezember
1994
‚Mekler
b)
Bl.
16-18
Sdbd.
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Fortsetzuna
Rückseite
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Amtsgericht
Rückseite
von
Blatt...
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Nr.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Sit
Gesellschafter
Ein-
b)
(Sitz
Stammkapital
uftaeın
a)
TagderEintragung
c)
Gegenstand
des
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p
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
tragung
DM
Abwickler
.
b)
Bemerkungen
7
3
4
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Fortsetzung
auf
dem.
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ten
Blatt