Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 51880
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HEIZWERK Heizung Sanitär
Gebäudetechnik GmbH
b)
Wörrstadt
Geschäftsanschrift:
Marktstraße 17, 55286 Wörrstadt
c)
Installationen von Heizung, Sanitäranlagen
und Gebäudetechnik
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Pallos, Stephan, Wörrstadt, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2022 mit Änderung vom
15.02.2023
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Stephan Pallos, Wörrstadt, *XX.XX.1970 als
Inhaber der Firma Heizwerk e.K. in Wörrstadt (Amtsgericht
Mainz - HRA 44136) betriebenen Unternehmens nach
Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.08.2022 mit
Änderung vom 15.02.2023.
Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit zeitgleicher
Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden
Rechtsträgers.
a)
02.03.2023
Groß
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 12/24) vom
09.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
23.02.2024
Dannegger
b)
Fall 2
Abruf vom 03.03.2024