Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 51542
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DENPRO PV GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Saarstr. 52, 55122 Mainz
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften und/oder bei
Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin an Unternehmen, die die
Vermarktung, den Bau und die Verwaltung
von Energieträgern, Energiespeicherung
und die Energieerzeugung zum Gegenstand
hat.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Spöth, Sabine Petra Monika, Mainz, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2021 mit Änderung vom
17.06.2021.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Aalen (bisher Amtsgericht
Ulm HRB 742452) nach Mainz beschlossen.
a)
06.10.2022
Meyer
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 28.06.2021
beim Amtsgericht Ulm
2
b)
Mit der Denpro Holding GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht
Mainz HRB 51713) als herrschendem Unternehmen ist am
21.12.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung
vom 22.12.2022 zugestimmt.
a)
16.01.2023
Lotz
b)
Fall 4
3
b)
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Zweigniederlassung Aalen, 73431 Aalen,
Geschäftsanschrift: Wehrleshalde 4, 73434
Aalen
Einzelprokura:
Abele, Markus, Aalen, *XX.XX.1974
a)
10.02.2023
Lotz
b)
Fall 5
4
c)
Geändert, jetzt:
Die Vermarktung, der Bau und die
Verwaltung von Energieträgern, die
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
a)
27.02.2023
Groß
Abruf vom 03.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 51542
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Energiespeicherung und die
Energieerzeugung sowie der Erwerb und die
Verwaltung von Beteiligungen sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften und/oder bei
Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin an Unternehmen, die die
Vermarktung, den Bau und die Verwaltung
von Energieträgern, Energiespeicherung
und die Energieerzeugung zum Gegenstand
hat.
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
b)
Fall 6
5
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 25/24) vom
21.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
23.02.2024
Lotz
b)
Fall 7
Abruf vom 03.03.2024