Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S. l Nr.9 AO), der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. l Nr. 4 AO) und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. l Nr. 25 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines stationären Hospizes sowie die Förderung der palliativen Arbeit. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.