| Gegenstand | Der Einzelhandel mit Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln aller Art, insbesondere: Fleisch, Getränken, Textilien, Bäckereiartikeln, Genussmitteln, Tabakwaren, Einzelhandeln mit Waren verschiedener Art, sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland selbstständige und nicht selbstständige Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Arten von Lebensmitteln im In- und Ausland selbst produzieren, vermarkten und verwalten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder solche pachten sowie jede Tätigkeit aufnehmen, die geeignet ist, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. |