Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 51153
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schäfer & Soiné Real Estate GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 16,
55130 Mainz
c)
Die Vermittlung von Immobilien und
Mietverhältnissen als Immobilienmakler (§
34c GewO) sowie
Beratungsdienstleistungen und Betreuung
im Zusammenhang mit Immobilien.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Soiné, Marc, Mainz, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schäfer, Thomas Arno, Mainz, *XX.XX.1996
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2019
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma
und Sitz) und § 11 Absatz 8 (Verfügungen über
Geschäftsanteile) und mit ihr die Sitzverlegung von Weinsheim
(bisher Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23068) nach Mainz
beschlossen.
a)
05.04.2022
Lotz
b)
Tag der ersten
Eintragung:
30.07.2019 beim
Amtsgericht Bad
Kreuznach
Fall 1
Abruf vom 03.03.2024