| Gegenstand | Die Führung einer Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen. Die Gesellschaft kann sich insbesondere mit allen wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, wirtschaftlichen und ökologischen Forschungs-, Entwicklungs-, Beratungs-, Prüf-, Überwachungs-, Zertifizierungs- und sonstigen Ingenieurtätigkeiten wie Dienstleistungen für Sonderfragen des Bauwesens befassen, insbesondere im Bereich neuer Werkstofftechnologien. Die Gesellschaft ist berechtigt, alles zu tun, was üblicherweise unter Ingenieur-Planung, Ingenieur-Bau, Ingenieur-Consulting und experimentellen Untersuchungen verstanden werden kann. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften (GmbH & Co. KG) mit gleicher Tätigkeit oder deren Gegenstand der Erwerb, die Entwicklung, Vermarktung und Verwaltung von Grundstücken, Immobilien und Gebäuden, die Errichtung von Gebäuden (Bauherrenaufgaben) oder die Projektsteuerung ist, übernehmen. |