Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 50850
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ACRON AUTO HANDELS GmbH
b)
Ingelheim am Rhein
Geschäftsanschrift:
Vorderer Böhl 35, 55218 Ingelheim am
Rhein
c)
Der Ankauf, Verkauf, Import und Export von
Fahrzeugen, insbesondere Autos,
Motorräder, Nutzfahrzeuge,
Elektrofahrräder und Boote.
30.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Chatzirigas, Georgios, Ingelheim am Rhein,
*XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2021
a)
07.12.2021
Dannegger
b)
Fall 1
2
a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Liquidatoren oder durch einen Liquidator
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer, nun:
Liquidator:
Chatzirigas, Georgios, Ingelheim am Rhein,
*XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
04.08.2022
Dannegger
b)
Fall 2
Abruf vom 03.03.2024