Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 49248
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Zifa Verwaltungs GmbH
b)
Bingen am Rhein
Geschäftsanschrift:
Mainzer Straße 186, 55411 Bingen am
Rhein
c)
Die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Kommanditgesellschaft in Firma Zifa
Technology GmbH & Co. KG.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Xu, Zifa, Shijiazhuang / Hebei Provinz / China,
*XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
GE, Zhidong, Baoding City / Hebei Provinz /
China, *XX.XX.1993
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Furtwangen im Schwarzwald
(bisher Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 717327) nach Bingen
am Rhein beschlossen.
a)
03.12.2019
Groß
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
07.12.2017 bei dem
Amtsgericht Freiburg i.
Br.
Abruf vom 02.03.2024