Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 49197
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
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7
1
a)
Peter Frank Wohnungsbau GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Im Niedergarten 24 b, 55124 Mainz
c)
Der Erwerb, die Vermittlung und die
Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, die
Errichtung und der Vertrieb von
Eigenheimen und Wohnbauten und
sonstigen Bauobjekten als Bauträger, die
Übernahme von Immobilien- und
Bautreuhandtätigkeiten, die Projektierung,
Durchführung, Vermietung, An- und Verkauf
von Gewerbe- und Wohnimmobilien aller
Art. Die Gesellschaft ist im Übrigen
berechtigt, alle Tätigkeiten vorzunehmen,
die dem genannten Gesellschaftszweck zu
dienen geeignet sind. Die Gesellschaft
selbst führt keine Handwerkstätigkeiten
aus.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bombis, Daniel Peter, Mainz, *XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Frank, Peter, Mainz, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2019
a)
07.11.2019
Lotz
b)
Fall 1
Abruf vom 02.03.2024