Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Beteiligung und Zwischenfinanzierung an Immobilienprojekten und -unternehmen. Dienstleistungen, die eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erfordern, werden nicht erbracht.