Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Eingehen und Halten bzw. Veräußern von Beteiligungen, die Verwaltung von Vermögen, insbesondere der Erwerb / die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von privaten Immobilien, Kapitalvermögen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften und jegliche damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind. Eine nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.