Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Geschäftsführung und Vertretung sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.