Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 47539
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Habel GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Kirchgasse 3, 55126 Mainz
c)
Der Betrieb eines Generalunternehmens im
Bereich Handwerk und Gebäudetechnik
sowie der Handel mit Baustoffen und
Gebäudetechnik.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Habel, Pierre-Michel, Wiesbaden, *XX.XX.1983
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2017
a)
02.08.2017
Groß
b)
Fall 1
2
a)
Geändert, nun:
Habel Verwaltungs GmbH
c)
Geändert, nun:
Die Verwaltung von Beteiligungen sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei
Personenhandelsgesellschaften.
b)
Nach Wohnortänderung weiterhin
Geschäftsführer:
Habel, Pierre-Michel, Mainz, *XX.XX.1983
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und
Sitz) sowie in Ziffer 2 (Gegenstand), Ziffer 3 (Stammkapital)
und Ziffer 4 (Geschäftsführer) und mit ihr die Änderung der
Firma und des Unternehmensgegenstands beschlossen.
a)
19.03.2019
Dannegger
b)
Fall 2
Abruf vom 02.03.2024