Die Gesellschaft hat immer nur einen Geschäftsführer. Dieser ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen Investitionen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.