Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Ankauf und der Verkauf von Grundstücken oder Immobilien, die Vorbereitung und Planung von Baulandentwicklung und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen. Ferner die wirtschaftliche Vorbereitung von Baumaßnahmen als Projektentwickler und/oder Baubetreuer im fremden Namen sowie die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Immobilien jeder Art