Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 43969
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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4
5
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7
1
a)
AVENTAX Steuerberatungsgesellschaft
mbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Markt 31, 55116 Mainz
c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft
durch einen Geschäftsführer allein vertreten,
muss dieser Steuerberater sein. Wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens
einer der Geschäftsführer Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer
Steuerberater sein.
b)
Geschäftsführer:
Specht, Dirk, Steuerberater, München,
*XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2012
a)
23.04.2012
Dannegger
b)
Fall 1
Abruf vom 25.02.2024