Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 42510
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SMARD Verwaltungs GmbH
b)
Wendelsheim
Geschäftsanschrift:
Mikroforum Ring 2, 55234 Wendelsheim
c)
Die Übernahme der Geschäftsführung und
persönlichen Haftung als Komplementärin
von Kommanditgesellschaften,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin an der SMARD GmbH &
Co. KG
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Ams, Patrick, Worms, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2010
a)
03.02.2010
Lotz
b)
Fall 1
2
b)
Geändert, jetzt:
Worms
Geschäftsanschrift:
Prinz-Carl-Anlage 25, 67547 Worms
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Ams, Johann Willi, Worms, *XX.XX.1949
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung nach Worms beschlossen.
a)
22.10.2012
Dannegger
b)
Fall 2
Abruf vom 02.03.2024