Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 41607
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HumanElektronik GmbH
b)
Worms
c)
Der Vertrieb und die Herstellung von
Spezial- und Rehabilitationselektronik für
Schwerst- und Mehrfachbehinderte.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schaaf, Stefan, Worms, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2008
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der
Stefan Schaaf HumanElektronik e.K. mit Sitz in Worms
(Amtsgericht Mainz - HRA 40706 ) nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 01.08.2008 und des
Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung
des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2008.
Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen
Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden
Rechtsträgers.
a)
27.08.2008
Wolf
2
b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Binger Str. 52, 67549 Worms
a)
03.11.2009
Stumm
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Weinsheimer Straße 57 a, 67547 Worms
Einzelprokura:
Mohr, Michael, Rottenburg, *XX.XX.1973
a)
26.04.2011
Zimmer
b)
Fall 3
Abruf vom 08.04.2024