Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er muss Steuerberater sein.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen mit der Maßgabe vertreten, dass einer der bzw. der Geschäftsführer Steuerberater sein muss.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beratung im Bereich der Personaldienstleistung und Zeitarbeit. Tätigkeiten, die mit dem Berufe des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder deren Nahbereich hat. Die Gründung von sowie die Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen ist nur im Rahmen der gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen zulässig. Die Gesellschaft kann, soweit dies jeweils berufsrechtlich zulässig ist, Bürogemeinschaften und Kooperationen eingehen sowie Mitgliedschaft in einer EWIV erwerben.