Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 41130
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schäfer Agrar und Wein GmbH
b)
Worms
c)
Das Führen eines Lohnunternehmens für
Landwirtschaft und Weinbau sowie der
Handel mit Wein.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schäfer, Hermann Ludwig, Worms-Herrnsheim,
*XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2007 mit Änderungen durch
Beschlüsse vom 07.08.2007 und 14.09.2007.
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Schäfer, Hermann Ludwig, geb. am
21.08.1961 unter der Firma Lohnunternehmen Schäfer e.K.
mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz - HRA 40431 )
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 19.07.2007.
Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen
Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden
Rechtsträgers.
a)
16.10.2007
Wolf
2
b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Untergasse 8, 67550 Worms
a)
02.11.2009
Güntherodt
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Richard-Knies-Straße 113, 67550 Worms
a)
22.09.2023
Dannegger
b)
Fall 3
Abruf vom 08.04.2024